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OLG Karlsruhe, 26.11.1996 - 1 Ws 322/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 253
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Stuttgart, 01.03.1985 - 3 Ws 27/85
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.1996 - 1 Ws 322/96
Voraussetzung für die Annahme einer solchen Fallgestaltung ist, daß der Verurteilte die berechtigte Erwartung hegen durfte, er werde trotz des ihm bekannten Widerrufs der Strafaussetzung von der Verbüßung der Freiheitsstrafe verschont bleiben (vgl. zum Vertrauensschutz beim Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung Senatsentscheidung vom 26.10.1973 - 1 Ws 341/73 - MDR 1974, 245; Senatsentscheidung vom 09.07.1976 - 1 Ws 220/76 - Die Justiz 1976, 436; OLG Stuttgart StV 1985, 380;… OLG Düsseldorf StV 1993, 430 f-, LK-Ruß § 56 f Rdnr. 12). - OLG Karlsruhe, 26.10.1973 - 1 Ws 341/73
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.1996 - 1 Ws 322/96
Voraussetzung für die Annahme einer solchen Fallgestaltung ist, daß der Verurteilte die berechtigte Erwartung hegen durfte, er werde trotz des ihm bekannten Widerrufs der Strafaussetzung von der Verbüßung der Freiheitsstrafe verschont bleiben (vgl. zum Vertrauensschutz beim Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung Senatsentscheidung vom 26.10.1973 - 1 Ws 341/73 - MDR 1974, 245; Senatsentscheidung vom 09.07.1976 - 1 Ws 220/76 - Die Justiz 1976, 436; OLG Stuttgart StV 1985, 380;… OLG Düsseldorf StV 1993, 430 f-, LK-Ruß § 56 f Rdnr. 12). - OLG Düsseldorf, 29.04.1992 - 1 Ws 369/92
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.1996 - 1 Ws 322/96
Voraussetzung für die Annahme einer solchen Fallgestaltung ist, daß der Verurteilte die berechtigte Erwartung hegen durfte, er werde trotz des ihm bekannten Widerrufs der Strafaussetzung von der Verbüßung der Freiheitsstrafe verschont bleiben (vgl. zum Vertrauensschutz beim Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung Senatsentscheidung vom 26.10.1973 - 1 Ws 341/73 - MDR 1974, 245; Senatsentscheidung vom 09.07.1976 - 1 Ws 220/76 - Die Justiz 1976, 436; OLG Stuttgart StV 1985, 380; OLG Düsseldorf StV 1993, 430 f-, LK-Ruß § 56 f Rdnr. 12). - OLG Karlsruhe, 14.12.1981 - 1 Ws 268/81
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.1996 - 1 Ws 322/96
Vor allem hätte im Februar 1990, als die Restfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 19.10.1988 zur Bewährung ausgesetzt wurde, eine einheitliche Entscheidung auch zur Aussetzung des vorliegenden Strafrestes aus dem Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 24.10.1984 erfolgen müssen (vgl. Senatsentscheidung vom 14.12.1981 1 Ws 268/81 - NStZ 1982, 396 f; Senatsentscheidung vom 31.10.1996 1 Ws 300/96 -).
- KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03
Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung …
Denn diese Rechtsfolge ist sogar für die Vollstreckung einer schon widerrufenen Strafaussetzung anerkannt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 253). - OLG Brandenburg, 12.10.2022 - 1 Ws 114/22
Zeitliche Grenzen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung nach Ablauf der …
Maßgebend ist, ob die Verzögerung einen sachlichen Grund hatte oder ob das Verfahren ungebührlich verschleppt worden ist, so dass der Verurteilte - der im Übrigen, wie bereits oben erwähnt, auch die Bearbeitungszeiten bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft und ggf. den Rechtsmittelzug berücksichtigen muss - nach den Umständen des Einzelfalles mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254 ; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 253 ; KG NJW 2003, 2468 ). - KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07
Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der …
Maßgebend ist, ob die Verzögerung einen sachlichen Grund hatte oder ob das Verfahren ungebührlich verschleppt worden ist, so dass der Verurteilte - der im Übrigen auch die Bearbeitungszeiten bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft berücksichtigen muss (vgl. KG, Beschlüsse vom 12. Juni 2006 - 5 Ws 270-271/06 - und 20. November 2002 - 5 Ws 632/02 -) - nach den Umständen des Einzelfalles mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 253; KG NJW 2003, 2468, und Beschluss vom 9. November 2005 - 5 Ws 534/05 -).
- KG, 13.03.2006 - 5 Ws 636/05
Strafaussetzung: Grenzen der Widerruflichkeit aus Gründen des Vertrauensschutzes …
Maßgebend ist, ob die Verzögerung einen sachlichen Grund hatte oder ob das Verfahren ungebührlich verschleppt worden ist, so daß der Verurteilte nach den Umständen des Einzelfalls mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (…vgl. OLG Düsseldorf aaO.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 253; Senat in NJW 2003, 2468, 2469 und Beschluß vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 222/05 -). - OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 1 Ws 114/08
Strafvollstreckung: Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs nach Ablauf der …
Maßgebend ist, ob die Verzögerung einen sachlichen Grund hatte oder ob das Verfahren ungebührlich verschleppt worden ist, so dass der Verurteilte - der im Übrigen auch die Bearbeitungszeiten bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft und ggf. den Rechtsmittelzug berücksichtigen muss - nach den Umständen des Einzelfalles mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (…vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, S. 254; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, S. 253;… KG NJW 2003, S. 2468). - KG, 23.06.2006 - 5 Ws 215/06
Entscheidung über den Widerruf einer Bewährung: Befasstwerden einer …
Maßgebend ist, ob die Verzögerung einen sachlichen Grund hatte oder ob das Verfahren ungebührlich verschleppt worden ist, so daß der Verurteilte nach den Umständen des Einzelfalles mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 253). - OLG Brandenburg, 12.10.2022 - 1 Ws 11/22 Maßgebend ist, ob die Verzögerung einen sachlichen Grund hatte oder ob das Verfahren ungebührlich verschleppt worden ist, so dass der Verurteilte - der im Übrigen, wie bereits oben erwähnt, auch die Bearbeitungszeiten bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft und ggf. den Rechtsmittelzug berücksichtigen muss - nach den Umständen des Einzelfalles mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 253; KG NJW 2003, 2468).
- BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen …
Zum anderen steht sie im Einklang mit dem in § 454 b Abs. 2 Satz 1 StPO normierten Gebot, dass über die Reststrafenaussetzung bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen einheitlich zu entscheiden ist (vgl. dazu z.B. KG Berlin Beschluss vom 28.6.1999 5 Ws 396/99; OLG Karlsruhe Justiz 1998, 602; NStZ-RR 1997, 253). - KG, 26.09.2001 - 5 Ws 619/01
Strafaussetzung zur Bewährung: Bewährungswiderruf und Vertrauensschutz
Er hat zu unterbleiben, wenn aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes des Verurteilten eine solche Entscheidung nicht mehr vertretbar ist (…vgl. KG a.a.O.), weil sie ungebührlich hinausgezögert worden ist und der Verurteilte mit ihr nicht mehr zu rechnen braucht (…vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 253 ).
Rechtsprechung
OLG Celle, 08.07.1996 - 3 Ss 137/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,10845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
FAG § 15 Abs. 1, Abs. 2 lit. c
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 253
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 14.02.1977 - Ss 126/75
Auszug aus OLG Celle, 08.07.1996 - 3 Ss 137/96
Der Entschädigungsanspruch nach dem StrEG ist seiner Natur nach ein Aufopferungsanspruch, der nur dann eingreift, wenn dem Angeklagten ein nicht zu vertretendes Sonderopfer aus übergeordneten staatlichen Interessen auferlegt wird (vgl. KG JR 1977, 334 ;… Schätzler, StrEG 2. Aufl. Einleitung Anm. 23;… Meyer, StrEG 2. Aufl. § 2 Rdn. 27).